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Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe im Kanton Baselland vom 1. Januar 2019
January 8th, 2019
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    January 8th, 2019

Die Vertragsparteien sind der Überzeugung, die künftigen, dem Maler- und Gipsergewerbe von Baselland sich stellenden Aufgaben am besten dadurch lösen zu können, dass sie diese gemeinsam und getragen vom Gedanken einer echten Partnerschaft behandeln. Zu diesem Zwecke und im Bestreben, eine Vollbeschäftigung im Maler- und Gipsergewerbe zu erhalten, sowie den Arbeitsfrieden zu wahren, verpflichten sie sich, sich gegenseitig nach Treu und Glauben zu unterstützen und die Interessen der Vertragspartner gebührend zu fördern. Sie wollen zudem die vorhandenen Arbeitsplätze schützen und neue schaffen. Sie sind bereit, von Fall zu Fall Fragen, die das Maler- und Gipsergewerbe im Kanton Baselland betreffen und die nach Meinung der Arbeitgeberschaft auf der einen oder der Arbeitnehmerschaft auf der andern Seite einer Abklärung bedürfen, zwischen den Vertragsparteien bzw. der von ihnen eingesetzten Paritätischen Kommission gemeinsam zu besprechen und sich um eine angemessene Lösung zu bemühen.