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Vereinbarung
April 11th, 2019
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    April 11th, 2019

Die Anforderungen an die Bestrahlungsgeräte sowie an die Hilfsgeräte in der Strahlen- therapie richten sich nach der StrlSchV, der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" und nach den auf der Grundlage bei der Verordnungen erlassenen Richtlinien der zuständi- gen Ministerien. Die darin festgelegten generellen Anforderungen an Bestrahlungsein- richtungen werden in dieser Vereinbarung ergänzt um spezielle Anforderungen, die für die sachgerechte Ausführung und Abrechnung von Leistungen in der Strahlentherapie in den einzelnen Anwendungsklassen zu erfüllen sind. Für die einzelnen Anwendungsklas- sen gelten die in der Anlage II aufgeführten Mindestanforderungen. Die Mindestanforde- rungen gelten für jeden Arbeitsplatz.