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Allgemeine Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM)
Allgemeine Bedingungen Für Selbsteinlagerung • December 21st, 2017

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V. empfiehlt den Mitgliedsbetrieben die nachstehenden „Allgemeinen Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM)“ unverbindlich zur Anwendung. Bei Self-Storage handelt es sich um die Überlassung von Räumlichkeiten. Privatpersonen oder Firmen lagern Gegenstände in abgeschlossenen, sicheren und individuell zugänglichen Mieteinheiten unterschiedlicher Größe bei flexiblen Mietzeiten selbst ein.