Common Contracts

1 similar null contracts

KAPITEL I UND II SOWIE ANHÄNGE 1, 9 UND 10 WERDEN ANGEPASST. ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN.
November 20th, 2014
  • Filed
    November 20th, 2014

Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden sind verpflichtet sicherzustellen, dass sie an Geschäftstagen (im Fall von Clearing-Mitgliedern von 7:00 Uhr bis 23:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main))von 7:00 Uhr bis 23:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) zur Durchführung Clearing-bezogenen Geschäfts, insbesondere bereit sind, unter anderem um ihrer Pflicht zur Prüfung von Reports und Mitteilungen gemäß Ziffer 4.6 , bereit sind nachzukommen.