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Arbeitsvertrag
June 9th, 2016
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    June 9th, 2016

Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes ist der Arbeitge- ber aber dazu verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Ar- beitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unter- zeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Es ist daher sinnvoll, den Arbeitsvertrag von vorneherein schriftlich abzuschließen, womit eine weitere Niederschrift entfallen kann.