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H 275
May 6th, 2010
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    May 6th, 2010

Der Versicherungsschutz für die im Antrag / Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene freiberufliche Tätigkeit wird auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Betriebs- und Privathaftpflichtversicherung (AVB)* gewährt, soweit die nachfolgen- den Besonderen Bedingungen für die Berufs-Haftpflichtversicherung nichts anderes bestimmen.