DarlehensvermittlungsvertragDarlehensvermittlungsvertrag • April 23rd, 2020
Contract Type FiledApril 23rd, 2020Der Darlehensvermittler vermittelt an Verbraucher gewerbsmäßig gegen Entgelt u.a. Verbraucherdarlehensverträge. Der Darlehensvermittler verfügt über die erforderliche behördliche Erlaubnis gemäß § 34c GewO. Im Zusammenhang mit der Vermittlung bedient sich der Darlehensvermittler den von der PROCHECK24 GmbH, Landshuter Allee 14, 80637 München sowie der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, Trappentreustr. 1 - 3, 80339 München zur Verfügung gestellten Vergleichstechnologien und Abwicklungswegen.