Mistrade-Regelung zwischen BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland (Consorsbank) und UBS LimitedMarch 4th, 2015
FiledMarch 4th, 2015Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall der Vereinbarung nicht marktgerechter Preise bei einem außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft aufheben, wenn (i) ein Mistrade (Ziffer 2) vorliegt und (ii) eine der Parteien („die mel- dende Partei“) nach Maßgabe der Ziffer 4 die Aufhebung gegenüber der anderen Partei fristgemäß verlangt.