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Allgemeine Vertrags- und Auftrittsbedingungen des Alleinunterhalters Marco Zwetzschler
March 30th, 2021
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    March 30th, 2021

Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag des Künstlers. Angebote des Künstlers sind bis zur verbindlichen Buchung durch den Veranstalter freibleibend. Auch telefonisch/mündlich geschlossene Ver- träge/Vereinbarungen sind bindend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen nach Vertragsabschluss der Schriftform. Nicht vereinbarte, jedoch vom Künstler am Auftrittstag zusätzlich zu erbringende Leistungen, die vom Auftraggeber vor Vertragsabschluss nicht, unzureichend oder unrichtig erwähnt worden sind, werden diesem in vertretbarem Umfang, gemessen an der üblichen Gage des Künstlers, zusätzlich in Rechnung gestellt.