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Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
September 14th, 2022
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    September 14th, 2022

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.09.2022 einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Apparative Kompressionstherapie - Mehrstufengeräte (Pro- duktgruppe 17) als Kaufprodukte geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leis- tungserbringer zu den gleichen Bedingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Lauf- zeit.