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Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse 1
June 3rd, 2005
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    June 3rd, 2005

In das Clearing sind, vorbehaltlich von Absatz 2, sämtliche an der Frankfurter Wertpapierbörse („FWB“) abgeschlossenen Geschäfte in girosammelverwahrten deutschen Aktien, die im elektronischen Handelssystem der FWB handelbar sind in Wertpapieren und Rechten(nachfolgend “FWB-Geschäfte” genannt) einbezogen. Die Eurex Clearing AG legt in Abstimmung mit der FWB fest, welche Art von Wertpapiergeschäften, die an der FWB abgeschlossen wurden, in das Clearing einbezogen werden.