Sehr geehrte Kunden,December 7th, 2018
FiledDecember 7th, 2018die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Bu- chungsfall zwischen dem Gast und dem gewerblichen Beherbergungsbetrieb oder dem Privatvermieter - nachstehend einheitlich „Gastgeber“ abgekürzt - zu Stande kommenden Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrags. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit von Markt Waidhaus und der Tourismusstellen der jeweiligen Kommunen.