Common Contracts

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Matthias Ph. Gnehm
August 1st, 2017
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    August 1st, 2017

Weder Model noch Fotograf beziehen für das Foto-Shooting ein Honorar („time for pictures“, TfP), ausgenommen ist die Entschädigung von Spesen. Die Aufwände des Models und des Fotografen werden durch die gegenseitig zugestandenen Veröffentlichungsrechte abgegolten. Das Model erhält dazu einen Datenträger mit allen angefertigten Aufnahmen. Der Datenträger wird innert Wochenfrist erstellt und dem Model unaufgefordert ausgehändigt. Nachträgliche Honorarforderungen sind explizit ausgeschlossen.