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Auftragsdatenverarbeitervereinbarung (ADV) für abgeschlossen
March 21st, 2018
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    March 21st, 2018

Um den zwingenden Bestimmungen der EU Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (DSGVO) zu entsprechen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich, dass alle ver- traglichen Vereinbarungen zu datenschutzrechtlichen Themen in bestehenden Verträgen mit Wirkung zum 25.05.2018 durch die vorliegende Vereinbarung ersetzt werden, so- fern die vorliegende Vereinbarung nichts Gegenteiliges vorsieht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Bei allfälligen Widersprüchen gehen die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung vor.