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Sondervereinbarung nach § 7 in Verbindung mit
May 4th, 2021
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    May 4th, 2021

Das o.g. Grundstück ist durch einen öffentlichen Schmutzwasserkanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ismaning besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (=zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen: