Sondervereinbarung nach § 7 in Verbindung mitSondervereinbarung Über Grundstücksanschluss • May 4th, 2021
Contract Type FiledMay 4th, 2021Das o.g. Grundstück ist durch einen öffentlichen Schmutzwasserkanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ismaning besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (=zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen: