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Beratungsvereinbarung
December 19th, 2018
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    December 19th, 2018

In ihrer Eigenschaft als Versicherungsvertreterin mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO vermittelt bfh ständig Versicherungen für eine Vielzahl von Versicherern, die zueinander im Wettbewerb stehen. Aus dem Tarifangebot dieser Versicherer empfiehlt bfh nur solche Versicherungen, die den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten entsprechen. Bei dieser Produktauswahl im Interesse des Mandanten, wahrt bfh gegenüber den vertretenen Versicherern Neutralität. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages betreut bfh den Mandanten im Auftrag des Versicherers. Dies vorausgeschickt, treffen die Vertragsparteien folgende Vereinbarung: