Liechtensteinisches LandesgesetzblattOctober 25th, 2017
FiledOctober 25th, 2017unter Berücksichtigung der Tatsache der offenen Grenze zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der daraus resultierenden Gegebenheit, dass die grenzüberschreitenden rettungs-, fahndungs- und sicherheitsrelevanten Massnahmen ohne einheit- liche Kommunikationssysteme nur sehr beschränkt umsetzbar sind;