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Vertrag Nach § 73c SGB v Über Die Durchführung Eines Ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens • September 7th, 2012

Die KV Sachsen und die HEK haben mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012 eine Änderung des o. g. Vertrages vereinbart. Wesentlicher Bestandteil dieser „Ände- rungsvereinbarung“ ist, dass die Auf- lichtmikroskopie, sofern medizinisch indiziert, in den vertragsärztlichen Leis- tungsumfang integriert wird.