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Freiwillige Vereinbarung Zur Qualitätssicherung in Der Nachhaltigkeitsberichterstattung • October 13th, 2017

Eine Vielzahl österreichischer Unternehmen engagiert sich seit Jahren für nachhaltiges Wirtschaften und berichtet darüber in unterschiedlicher Form. Das im Dezember 2016 in Kraft getretene Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG, BGBl. I Nr. 20/2017) verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzinstitute mit mehr als 500 Mitarbeitenden über soziale und ökologische Themen, Risiken, Strategien, Ergebnisse und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren zu berichten. Damit wurde einer Richtlinie der Europäischen Kommission entsprochen, um einen europaweiten Mindeststandard für nichtfinanzielle Berichterstattung einzuführen und zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit beizutragen.