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Allgemeine Entsorgungsbedingungen für die Abwasserbeseitigung (AEB) des
Allgemeine Entsorgungsbedingungen Für Die Abwasserbeseitigung • January 5th, 2022

Der Wasserverband Bersenbrück ist Eigentümer und Betreiber der öffentlichen Abwasserkanalisation in den Samtgemeinden Bersenbrück, Artland, Fürstenau und Neuenkirchen im Landkreis Osnabrück. Diese Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für die Abwasserbeseitigung (AEB) dienen der Regelung der Abwasserbeseitigung der an seine Kanalisationsanlagen angeschlossenen Abwassererzeuger und der Regelung der Entsorgung der in den Mitgliedsgemeinden in Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlämme und des in Sammelgruben und Abwasserbehältern anfallenden Abwassers und Schlamms. Die AEB sind allgemeine Vertragsbedingungen nach dem AGB - Gesetz in der Fassung vom 29.06.2000 (BGBl. I S.946 ff). Aufgrund des § 34 Abs. 7 i.V. m. § 8 Nr. 11 der Verbandssatzung hat der Verbandsausschuss als zuständiges Organ des Verbandes am 6.11.2000 die Neufassung, sowie am 2.11.2021 die 21. Änderung der AEB und ihrer Anlagen beschlossen.

Allgemeine Entsorgungsbedingungen für die Abwasserbeseitigung (AEB) des
Allgemeine Entsorgungsbedingungen Für Die Abwasserbeseitigung • December 21st, 2017

Der Wasserverband Bersenbrück ist Eigentümer und Betreiber der öffentlichen Abwasserkanalisation in den Samtgemeinden Bersenbrück, Artland, Fürstenau und Neuenkirchen im Landkreis Osnabrück. Diese Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für die Abwasserbeseitigung (AEB) dienen der Regelung der Abwasserbeseitigung der an seine Kanalisationsanlagen angeschlossenen Abwassererzeuger und der Regelung der Entsorgung der in den Mitgliedsgemeinden in Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlämme und des in Sammelgruben und Abwasserbehältern anfallenden Abwassers und Schlamms. Die AEB sind allgemeine Vertragsbedingungen nach dem AGB - Gesetz in der Fassung vom 29.06.2000 (BGBl. I S.946 ff). Aufgrund des § 34 Abs. 7 i.V. m. § 8 Nr. 11 der Verbandssatzung hat der Verbandsausschuss als zuständiges Organ des Verbandes am 6.11.2000 die Neufassung, sowie am 2.11.2017 die 18. Änderung der AEB und ihrer Anlagen beschlossen.