WasserkonzessionsvertragSeptember 10th, 2015
FiledSeptember 10th, 2015Nach § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt über die öffentliche Wasserversorgung vom 1.06.1976 in der letzten Fassung vom 23.10.2001 betreibt die Stadt die Wasserversorgung durch die SWK als öffentliche Einrichtung. Durch diesen Konzessionsvertrag betraut die Stadt die SWK mit der Durchführung der Wasserversorgung und räumt der SWK die not- wendigen Wegenutzungsrechte ein.