Common Contracts

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K+S (nachfolgend „Auftragnehmer“), in Bezug auf Bauleistungen. Des Weiteren gelten die „Bau-und Werkstoffleitfäden“ von K+S.
July 23rd, 2020
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    July 23rd, 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt und sind nicht Bestandteil des Vertrages. Dies gilt nicht, wenn deren Geltung schriftlich durch K+S zugestimmt wurde. Dieses schriftliche Zustimmungserfordernis besteht auch dann, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers K+S bekannt sind und Lieferungen und Leistungen durch K+S bereits in deren Kenntnis entgegengenommen wurden.