Common Contracts

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Regeln für den Palettentausch mit Rücklieferungspflicht bei dem Transport von Gütern auf genormten, tauschfähigen Mehrweg(pool)paletten.
February 16th, 2005
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    February 16th, 2005

Kein Einsatz eigener Paletten des Verkehrsunternehmens (Frachtführer/Spediteur) und Zusage des Auftraggebers (Absender/Versender), dass an der Entladestelle leere Paletten gleicher Anzahl, Art und Güte bei Ablieferung palettierten Gutes Zug-um-Zug übergeben werden und Rücklieferung der übernommenen Paletten durch das Verkehrsunternehmen.