Allgemeine GarantiebedingungenJanuary 9th, 2014
FiledJanuary 9th, 2014▪ Die oben genannten (o. g.) Garantien gewährt der Verkäufer (ein RENAULT Vertragshändler) mit dem Ver- kauf eines RENAULT Neuwagens (Händlergarantie). Garantieleistungen aus diesen Garantien können bei allen RENAULT Partnern (RENAULT Vertragshändler und RENAULT Vertragswerkstätten) innerhalb des zeitlichen und geographischen Geltungsbereichs der Garantien beansprucht werden. Ansprüche des Fahr- zeugkäufers aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung werden durch die Garantien nicht eingeschränkt.