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General Terms and Conditions of Contract on the Provision of Digital Terminal Devices
December 9th, 2021
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    December 9th, 2021

Schüler ab der 5. Schulstufe hat der Gesetzgeber den Bund verpflichtet, geeignete digitale Endgeräte anzukaufen und diese an die Schülerinnen und Schüler als Begünstigte zu übereignen, wenn von dem jeweiligen Erziehungsberechtigten ein Eigenanteil in Höhe von 25 vH des vom Bund für das digitale Endgerät bezahlten Preises geleistet wurde („Eigenanteil“). 1.3. Mit den gegenständlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten wird das Rechtsverhältnis zwischen den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und dem Bund betreffend die Übergabe und Nutzung der vom Bund angeschafften digitalen Endgeräte näher privatrechtlich ausgestaltet. 1.4. Mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zum Bund ein Vertrag zu Gunsten der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers zustande. onwards, the legislator obliged the Federal Government to procure suitable digital terminal devices and to hand over them t