FÜR AUFENTHALTE ÜBER EINEM JAHRMarch 7th, 2018
FiledMarch 7th, 2018Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Bestandteil der Sicherung des Le- bensunterhaltes ist nach § 2 Abs. 3 AufenthG auch das Bestehen eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes.