Common Contracts

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May 26th, 2015
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    May 26th, 2015

Das Recht, sich über die Angelegenheiten der Gesell- schaft persönlich zu unterrichten. Unter Angelegen- heiten ist dabei alles zu verstehen, was die Lage der Gesellschaft betrifft, d.h. Geschäftsaufzeichnungen, Korrespondenz, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kundenverbindungen, steuerliche Verhältnisse, Geschäftspläne samt künftigen Gewinnerwartungen, Stand des Gesellschaftsvermögens sowie Konzernver- hältnisse.