VorbemerkungenMietvertrag • July 29th, 2020
Contract Type FiledJuly 29th, 2020Mit Bescheid vom XX.XX.2021 hat die Stadt Straubing den Beschicker als Schausteller auf dem als öffentliche Einrichtung gemäß Art. 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) betriebenen Gäubodenvolksfest zugelassen. Zur Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses treffen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung: