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January 15th, 2007
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    January 15th, 2007

Zum 01.07.2006 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für Beratung und Gutachten aufgehoben. Der Rechtsanwalt soll in diesen Fällen nach § 34 I 1 RVG fortan auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe werden daher die nachstehenden Vereinbarungen getroffen: