Common Contracts

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Freie und Hansestadt Hamburg
July 11th, 2016
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    July 11th, 2016

Dem Vertrag liegen die Vorschriften des BGB und soweit nichts Besonderes verein- bart ist, insbesondere die über den Dienstvertrag (§§ 611 BGB ff.) geltenden Vor- schriften und Rechtsgrundsätze, sowie die Vorschriften des Gesetzes über Betriebs- ärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssi- cherheitsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung zu Grunde.