Vertiefungsvorlesung IndividualarbeitsrechtMay 19th, 2017FiledMay 19th, 2017- Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Sachgrundes ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (der spätere Wegfall des Grundes ist unbeachtlich)
- Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Sachgrundes ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (der spätere Wegfall des Grundes ist unbeachtlich)