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Gestaltung von Bauträgerverträgen (Stand September 2009)
September 29th, 2009
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    September 29th, 2009

Der „Bauträgervertrag“ lässt sich entsprechend § 632 a BGB n.F. definie- ren als Vertrag über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks, der zugleich die Verpflichtung zur Ver- schaffung des Eigentums an einem Grundstück oder zur Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts enthält.