VereinbarungApril 30th, 2014
FiledApril 30th, 2014In den Fällen, in denen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird, ist zunächst von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Der Antrag auf Befreiung von der Gebühr ist von der Mel- debehörde in den elektronisch an die Registerbehörde zu übermittelnden Antrag auf Ertei- lung des Führungszeugnisses aufzunehmen. Die Meldebehörde gibt bei Übermittlung des Antrags an, ob die Mittellosigkeit der antragstellenden Person oder der besondere Verwen- dungszweck bestätigt werden kann.