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FEGUS GmbH & Co. KG, nachstehend Auftragnehmer genannt
November 30th, 2015
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    November 30th, 2015

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den frei verlegten Erdgasleitungen, an gasführenden Teilen von Feuerstätten, Leitungsverbindungen, Gas-Absperreinrichtungen und Gaszähler von der Hauptabsperreinrichtung (HAE –Hausanschluss bis zu der/den Endverbrauchsstelle/n im Haus die Gas-Hausschau nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008) mit zusätzlichem Einsatz eines Gasspürgerätes durchzuführen. Der Auftraggeber erhält einen jährlichen Prüfbericht. Die Anmeldung zur Gashausschau erfolgt selbständig durch den Auftragnehmer.