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Anwendungsbereich, Förderstrategie und Begriffsbestimmungen
Richtlinien Für Die Förderung Nach Dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz • April 27th, 2020

„Kulturaustausch“, „Literatur“, „Medien“, „Museumswesen“, „Musik“, „schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation“, „Volkskunst und Wissenschaftliches Archiv und Bibliothekswesen“ aus den im Landesbudget für diese Bereiche vorgesehenen Mittel. Die übrigen im Kulturbudget vorgesehenen Mittel sind für die anderen in § 2 des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes angeführten Bereiche zweckgewidmet und sind von den Richtlinien nicht erfasst.