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Lieber Kunde,
May 25th, 2022
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    May 25th, 2022

seit dem 01.07.2018 müssen wir Sie vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Angeboten bzw. auf unserer Website, in unserem Reisebüro das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt bzw. beigefügt.