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Vertrag Nach § 73 Abs. 3 SGB v i.v.m. § 73c SGB v Über Die Durchführung Eines Hautvorsorge-Verfahrens • October 13th, 2021

Die Vertragsparteien vereinbaren die nachfolgenden Änderungen bezüglich des am 01.08.2006 in Kraft getretenen und zuletzt mit der 6. Änderungsvereinbarung mit Wirkung ab 25.05.2018 geänderten Vertrages über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens nach § 73 Abs. 3 SGB V i.V.m. § 73c SGB V zwischen der KVH und der Gmünder Ersatzkasse (GEK), dessen Rechtsnachfolgerin die BARMER ist. Zum 01. Jan. 2017 wurde die BARMER GEK und die Deutsche BKK durch die Fusion zur BARMER.