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Anschlussbedingungen
Anschlussbedingungen Für Brandmeldeanlagen • January 28th, 2016

Die Teilnahme am konzessionierten Betrieb der Übertragungsanlagen für Ge- fahrenmeldungen (ÜAG) von Brandmeldeanlagen im Landkreis Mittelsachsen bei den zuständigen Leitstellen Feuerwehr/Rettungsdienst erfolgt, wenn Gründe des Brandschutzes und der Hilfeleistung dies erfordern. Der Anschluss erfolgt durch Einrichtung eines Teilnehmeranschlusses auf privatrechtlicher Grundlage entsprechend nachfolgender Regelungen.