Grundkurs Handels- und GesellschaftsrechtAugust 31st, 2016
FiledAugust 31st, 2016Antrag (§ 150 II BGB). Zu einem Vertragsschluss nach Maßgabe einer derart „modifi- zierten“ Auftragsbestätigung kommt es nur dann, wenn deren Absender zugleich die Leistung erbringt. In der widerspruchslosen Entgegennahme dieser Vertragsleistung liegt dann die stillschweigende Annahme des in der modifizierten Auftragsbestätigung enthaltenen neuen Antrags.28 Für die Abgrenzung zum kaufmännischen Bestätigungs- schreiben ist entscheidend, ob das Schreiben nach seinem Inhalt den Vertrag erst zustande bringen – dann Auftragsbestätigung – oder das Ergebnis vorangegangener Vertragsverhandlungen verbindlich festlegen soll – dann kaufmännisches Bestätigungs- schreiben.29