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RAUMNUTZUNGSVERTRAG
June 6th, 2019
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    June 6th, 2019

Die bestimmten Räume und die zugehörigen Nebenräume werden für private Feste und Feiern überlassen, die nicht kommerziell und unentgeltlich aus rein privaten Anlässen veranstaltet werden; d.h. es darf kein Eintritt verlangt werden und Getränke dürfen nicht gewinnbringend verkauft werden. Eine Überlassung der Räume an Dritte ist absolut unzulässig. Die Haftung des Vertragnehmers bleibt hiervon unberührt.