RAUMNUTZUNGSVERTRAGJune 6th, 2019
FiledJune 6th, 2019Die bestimmten Räume und die zugehörigen Nebenräume werden für private Feste und Feiern überlassen, die nicht kommerziell und unentgeltlich aus rein privaten Anlässen veranstaltet werden; d.h. es darf kein Eintritt verlangt werden und Getränke dürfen nicht gewinnbringend verkauft werden. Eine Überlassung der Räume an Dritte ist absolut unzulässig. Die Haftung des Vertragnehmers bleibt hiervon unberührt.