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00H - BESONDERE VEREINBARUNGEN ZUR ÄRZTE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
November 25th, 2020
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    November 25th, 2020

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung der in der Polizze angeführten ärztlichen Berufsberechtigungen und umfasst alle Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer (Arzt bzw. Gruppenpraxis) aufgrund der für diese Berufsberechtigungen geltenden Gesetze, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften berechtigt ist, ohne Rücksicht darauf, ob diese Tätigkeiten freiberuflich, für selbstständig berufsbefugte Gruppenpraxen in der Rechtsform einer OG oder GmbH oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt werden.