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VERTRAG ÜBER DIE GEWÄHRUNG EINES QUALIFIZIERTEN NACHRANGDARLEHENS („NACHRANGDARLEHENSVERTRAG“)
March 5th, 2021
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    March 5th, 2021

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Betrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Kommt es während der Laufzeit des Nachrangdarlehens – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin, erfolgt eine Befriedigung der DarlehensgeberIn erst dann, wenn sämtliche andere, nicht-nachrangigen Gläubiger, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Hinsichtlich anderer ebenfalls im Rang zurückgetretener Gläubiger besteht Gleichrangigkeit. Im Falle einer Insolvenz droht der Totalverlust.