Vereinbarung über die Organisation und den Unterhalt eines regionalenVereinbarung Über Die Organisation Und Den Unterhalt Eines Regionalen Milchwirtschaftlichen Kontroll- Und Beratungsdienstes • May 31st, 2007
Contract Type FiledMay 31st, 2007Art. 1. Gestützt auf Art. 6 der Verordnung des Bundesrates über den milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienst vom 22. Novem- ber 1972 (im folgenden Verordnung genannt) verbinden sich die obge- nannten Kontrahenten mit dem Zweck, im Gebiete des Milchverban- des einen milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienst (mKBD) zu unterhalten, bestehend aus einer milchwirtschaftlichen Zentralstelle und einem Eutergesundheitsdienst (EGD).