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NOx-Branchenvereinbarung mit der Zementindustrie für die Periode vom
March 26th, 2018
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    March 26th, 2018

Die schweizerischen Zementwerke sind, bedingt durch die hohen zum Brennen von Klinker notwendigen Temperaturen, ein nicht unbedeutender Emittent von Stickoxiden (NOx) in die Atmosphäre. Im Wissen, dass die schweizerischen Zementwerke im internationalen Ver- gleich eine ökologisch verantwortungsvolle Zementproduktion betreiben, wurde in der Luft- reinhalte-Verordnung (LRV) die NOx-Emissionsbegrenzung von Zementöfen dynamisch fest- gelegt: Diese soll über die Mindestanforderungen hinaus weiter reduziert werden, soweit dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Das bedeutet, dass insbe- sondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Zementindustrie nicht beeinträchtigt wird. Zementöfen spielen als NOx-Einzelquellen auch im Rahmen von kanto- nalen Massnahmenplänen eine bedeutende Rolle. Diese Massnahmenpläne sehen für sol- che Fälle den Erlass von verschärften Emissionsgrenzwerten oder zusätzlichen technischen und betrieblichen Massnahmen vo