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Allgemeine Einkaufsbedingungen der
July 2nd, 2020
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    July 2nd, 2020

In allen Vertragsbeziehungen, in denen Altran Deutschland S.A.S. & Co. KG oder die Altran Ser- vice GmbH (nachfolgend zusammengefasst „Altran“ genannt) von anderen Unternehmen, juristischen Per- sonen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli- chen Sondervermögen (nachfolgend „Lieferant“ ge- nannt) Waren, Werk- oder Dienstleistungen bezieht gelten – soweit nichts Abweichendes schriftlich ver- einbart ist – ausschließlich diese Allgemeine Ge- schäftsbedingungen. Die Regelungen gelten entspre- chend für vorvertragliche Beziehungen. Entgegenste- hende oder ergänzende Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen – des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Altran sol- chen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.