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STADIONORDNUNG DIETMAR-HOPP-STADION
August 2nd, 2018
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    August 2nd, 2018

Mit dem Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich der Stadionordnung bzw. dem Abschluss eines Nutzungsvertrages erteilen die Nutzer und Besucher der Anlage ihre Einwilligung in die Geltung der nachstehend geregelten Stadionordnung des Dietmar-Hopp-Stadions. Vorstehend genannte vertragliche Nutzer verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstige Personen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung Zutritt zu der Anlage erlangen, von der Stadionordnung und ihrer Geltung in Kenntnis zu setzen.