Common Contracts

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UNVERBINDLICHE ÜBERSETZUNG IN DIE DEUTSCHE SPRACHE RECHTLICH MASSGEBLICH IST ALLEINE DER ENGLISCHE ORIGINALTEXT
July 31st, 2008
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    July 31st, 2008

Der Basisprospekt, auf den nachstehend Bezug genommen wird und der durch diese Endgültigen Bedingungen vervollständigt wird, wurde erstellt unter der Prämisse, dass jegliche Angebote der Schuldverschreibungen in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, in dem die Prospektrichtlinie 2003/71/EG umgesetzt worden ist (jeweils ein Maßgeblicher Mitgliedstaat), außer wie in nachstehendem Unterabschnitt (ii) vorgesehen gemäß einer Ausnahme der Prospektrichtlinie (wie in den jeweiligen Maßgeblichen Mitgliedstaaten umgesetzt) erfolgen, anhand derer auf die Veröffentlichung eines Prospekts für Angebote der Schuldverschreibungen verzichtet werden kann. Demzufolge darf eine Person, die ein Angebot der Schuldverschreibungen unterbreitet oder zu unterbreiten gedenkt, dies nur tun: