Common Contracts

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Name, Rechtsfähigkeit, Sitz
November 15th, 2021
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    November 15th, 2021

Einzelheiten entscheidet die Hauptversammlung in dem nach Satz 5 zu treffenden Beschluss. Ist an der Bank eine Gesellschaft des privaten Rechts beteiligt, bei der zwar die in Satz 3 genannten Voraussetzungen vorliegen, an der aber eine oder mehrere weitere Gesellschaften des privaten Rechts beteiligt sind, die diesen Voraussetzungen nicht genügen (im Folgenden „mittelbare Privatbeteiligte“), so gilt Satz 4, nicht je- doch Sätze 5 bis 7, entsprechend für den Anteil der von der Gesellschaft des privaten Rechts an der DekaBank gehaltenen Beteiligung, der der Beteiligung des oder der mittelbaren Privatbeteiligten an der Gesellschaft des privaten Rechts entspricht. Be- teiligungen am Stammkapital der Bank im Sinne von Satz 1 können auch von Unter- nehmen gehalten werden, auf die die Bank unmittelbar oder mittelbar einen beherr- schenden Einfluss ausüben kann. Solange dies der Fall ist, ruhen jedoch sämtliche Rechte aus den betroffenen Beteiligungen, insbesondere Stimmrechte, Gewinnbe- zugsr