Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Bielefeld GmbH für das Laden an öffentlich zugänglichen LadepunktenMarch 1st, 2022
FiledMarch 1st, 2022Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Stadtwerke in Textform zustande. Zugang zu den Ladepunkten erhält der Kunde/die Kundin nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde/die Kundin fordert die Stadtwerke hierzu ausdrücklich auf.