Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Bielefeld GmbH für das Laden an öffentlich zugänglichen LadepunktenAllgemeine Geschäftsbedingungen • March 1st, 2022
Contract Type FiledMarch 1st, 2022Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Stadtwerke in Textform zustande. Zugang zu den Ladepunkten erhält der Kunde/die Kundin nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde/die Kundin fordert die Stadtwerke hierzu ausdrücklich auf.