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Versicherungsbedingungen
January 20th, 2023
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    January 20th, 2023

Die Versicherungsbedingungen der Anschlussgarantieversicherung („AGV“) decken notwendige Reparaturen und Ersatzteile ab, die für die Behebung von Material- und Herstellungsfehlern an dem von Polestar hergestellten bzw. gelieferten versicherungsgegenständlichen Fahrzeug im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung im Schadensfall innerhalb der ausgewählten Versicherungsdauer bzw. Laufleistung (je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird) erforderlich sind. Der Versicherungsschutz tritt zu dem Datum in Kraft, an dem Ihre Neuwagengarantie (aufgrund von Fristablauf oder Laufleistung) ausläuft (das „Datum des Inkrafttretens“), sofern der Neuwagen ursprünglich direkt bei Polestar erworben wurde. Die AGV unterliegt den folgenden Bedingungen, Konditionen, Einschränkungen, Erweiterungen, Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, deckt neben anderen genau definierten Gegenständen jedoch weder die Hochvoltbatterie noch die Antriebseinheit Ihres Fahrzeugs ab. Diese AGV darf weder geändert werden, noch ist